Jost Aregger, Forschungsverantwortlicher beim Bakom, erklärte am Dienstag dem Klein Report, warum die Ergebnisse der Studie «SRG Online Beobachtung 2010» aus Bakom-Sicht erfreulich sind und warum ein externer «Staubsauger-Link» nichts Negatives sein muss.
Klein Report: Was genau ist der Zweck der einmal jährlich erstellten Studie?
Jost Aregger: Die Onlinestudie ist Teil eines Forschungspakets zur Beobachtung der Programmqualität von Radio und Fernsehen. Wir wollen damit ermöglich, dass die öffentliche Diskussion über die Leistungen der Radio- und Fernsehsender auf einer objektiven Grundlage stattfinden kann. Bei der Onlinestudie achten wir zudem darauf, ob mit dem Angebot die Konzession eingehalten wird.
Klein Report: Bei jedem zwölften SRG-Online-Beitrag ist laut Studie offen, ob er der Konzession entspricht. Dies entspricht nahezu dem Vorjahresergebnis. Werden nun Massnahmen veranlasst?
Aregger: Die Studie ist kein Aufsichtsinstrument und löst auch nicht direkte Sanktionen aus. Bei einem begründeten Verdacht würden wir das Gespräch mit der SRG suchen. Ich möchte aber festhalten, dass das Ergebnis besser ist als im Vorjahr, als die Konzessionskonformität noch in 9,3 Prozent der untersuchten Beiträge nicht belegbar war. Jetzt sind es nur noch 8,4 Prozent, die SRG ist auf einem guten Weg. Auch wenn eine positive Tendenz erkennbar ist, werden wir die SRG beim Besprechen der Resultate darauf aufmerksam machen, dass sie weiterhin in dieser Hinsicht aktiv sein muss.
Klein Report: Wie interpretieren Sie die Zahl, dass 85 Prozent aller geprüften nutzergenerierten Inhalte keinen Sendungsbezug aufweisen? Ist es Aufgabe der SRG, einen x-beliebigen Internetchat zu moderieren und zu finanzieren?
Aregger: Ein Blog entwickelt schnell eine Eigendynamik, sodass sich die Diskussion vom ursprünglichen Thema entfernt. Das ist überhaupt nicht schlimm. Es ist positiv, dass SRG-Nutzerinnen und -Nutzer die Möglichkeit haben, ein Feedback auf die Programme geben zu können.
Klein Report: Im SRG-Internetangebot finden sich Links zu 27 verschiedenen E-Shops. Verstösst dies nicht eindeutig gegen die Konzession?
Aregger: Das ist an sich keine Konzessionsverletzung. Wenn auf den Seiten des «Kassensturz» über einen Staubsauger-Test geschrieben wird und irgendwo in den aufgeschalteten Begleitmaterialien steht, bei welchen Händlern der Staubsauger erhältlich ist, ist dies kein Problem. Zentral ist, dass die Links aus publizistischen und nicht aus kommerziellen Gründen gesetzt werden.
Klein Report: Ist der Anteil redaktioneller Beiträge, der neu bei 58 Prozent liegt, genügend?
Aregger: Auch hier handelt es sich um ein gutes Zeichen, da der Anteil in der letztjährigen Studie bei 49 Prozent lag. Redaktionelle Beiträge sind diejenigen Artikel, die den grössten Sendungsbezug aufweisen. Sie belegen, dass sich das Onlineangebot im Sinne der Konzession entwickelt.




