Der Bundesrat erachtet es als vorderhand nicht angebracht, für den elektronisch
abgewickelten Handel, den E-commerce, neue Steuern zu erheben oder eine Sondersteuer einzuführen. Im Bereich der Steuern solle ein Umfeld geschaffen werden, das die Entfaltung des E-commerce nicht hemme.
Sonntag
02.07.2000