Das Internet-Auktionshaus e-Bay darf einem Händler fristlos kündigen, wenn die Vorgaben in Sachen Zuverlässigkeit nicht eingehalten werden. Dies hat das Brandenburgische Oberlandgericht entschieden.
Im konkreten Fall wurde vom Mitgliedskonto eines Computershops für Waren geboten, die von einem anderen Konto desselben Computershops eingestellt worden sind, wie das Gericht mitteilte. Wenn es keinen dritten Käufer gab, wurde eine Rückabwicklung eingeleitet, um die e-Bay-Gebühren zu sparen.
e-Bay hatte daraufhin alle Mitgliederkonten des Computershops gesperrt und den Vertrag mit dem Händler per sofort aufgelöst. Dagegen hat sich der Computershop vor dem Landsgericht Potsdam erfolglos gewehrt und ist nun auch vor dem Brandenburgischen Oberlandgericht abgeblitzt.
Die Beeinflussung des Auktionsergebnisses zulasten von Mitbietern sei ein schwerer Vertragsverstoss, schreibt das Gericht.
Montag
20.07.2009



