Das Leistungschutzrecht ist seit 2007 ein Thema bei den Verlegern, nun geht es Schritt für Schritt vorwärts. Dass die Leistungen von Medienhäusern von News-Aggregatoren nicht gratis übernommen werden sollen, darüber ist man sich seit Längerem einig. «Man muss nicht gross erklären, dass Medien einen besseren Schutz brauchen», sagte Pietro Supino, der anlässlich der Dreikönigstagung in Zürich als Vizepräsident des Verbandes Schweiz Medien über den Leistungsschutz sprach. «Das Bewusstsein für Leistungen muss gestärkt werden, die Schaffung geistigen Eigentums muss sich lohnen.»
Nicht ganz klar ist jedoch, wie die Verlage zu ihrem Recht kommen sollen. Der Verband Schweizer Medien hat in der eigenen Arbeitsgruppe deshalb drei Gesetzesänderungen diskutiert. Zum einen soll das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erweitert werden. Ein anderer Vorschlag betrifft den Leistungsschutz: Supino bekräftigte an der Tagung die Forderung, dass der Leistungsschutzkatalog um Medienunternehmen erweitert werden soll. Zudem will der Verband eine Ausnahme für die Medien im Kartellrecht schaffen, damit diese koordiniert gegen «Trittbrettfahrer» vorgehen können.
Supino betonte aber auch, dass sich die strengeren Regeln nicht direkt gegen Google richten würden. Zwar werden bei Tamedias «20 Minuten Online» 20 Prozent der Leser von Google auf die Newsseite weitergeleitet, beim Dienst Google-News sind es hingegen nur gerade einmal 0,2 Prozent. «Snippets sind in Ordnung, wenn sie nicht gewerblich genutzt werden», so Supino. «Unser Anliegen richtet sich gegen Schmarotzer.» Gemeint sind damit Aggregatoren-Webseiten wie diejenige, die bis Ende des Jahres von der TopComments GmbH betrieben wurde, auf Druck der Verlage nun aber - gemäss den Betreibern vorübergehend - eingestellt wurde.
Dass die Internetgemeinde einer Ausweitung des Leistungsschutzrechtes ablehnend gegenübersteht, führt Supino auf die Konfusion zurück, die bezüglich des Leistungsschutzrechtes besteht. In Deutschland etwa wird der Leistungsschutz ebenfalls diskutiert, allerdings könnten im Nachbarland auch Blogger von strengeren Regeln betroffen sein.
Die Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Agur12), die im vergangenen Jahr von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzt wurde, soll bis Ende 2013 Möglichkeiten zur Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung aufzeigen. Dass bis Ende dieses Jahres auch eine endgültige Lösung gefunden wird und das Thema Leistungsschutz abgehakt werden kann, glaubt Supino aber nicht: «Das Thema wird uns in den nächsten zwei Jahren noch intensiv beschäftigen.»
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