Content:

Mittwoch
19.01.2011

Der Schweizer Presserat weist drei Beschwerden gegen die Zeitungen «Blick», «Le Courrier de Neuchâtel» und «Le Temps» zurück. Die Veröffentlichung des Artikels «Trois armoiries en une pour la fusion» der Neuenburger Zeitung habe nicht gegen die Ziffern 1 («Suche nach der Wahrheit»), 5 («Gegendarstellung») und 7 («Respektierung der Privatsphäre») des Kodexes «Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen.

Eine ähnliche Rückweisung erteilt der Presserat den Beschwerdeführern gegen «Le Temps», wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Der Rat konnte keinen Verstoss gegen die Suche nach der Wahrheit und die Vermischung von Information und Meinung feststellen.

Der Presserat hat eine weitere Beschwerde gegen den «Blick» abgewiesen. Mit der Veröffentlichung des Berichts «Zum Glück war mein Hörgerät aus» sei die Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt worden, wie der Rat den Fall beurteilt.

Am 26. Oktober 2010 war im «Blick» über einen Einbruch in das Einfamilienhaus eines 95- und 98-jährigen Rentnerpaars berichtet worden. Die Einbrecher seien nachts durch das Wohnzimmerfenster in das Haus eingestiegen und hätten nebst 1500 Franken Bargeld die Goldvreneli gestohlen, die der Mann seinerzeit bei der Pensionierung erhalten habe. «Vom Einbruch selbst haben die bald 100-jährigen nichts mitbekommen, sie schliefen friedlich.» Der Sohn des Rentnerpaars beklagte sich beim Presserat über diese Berichterstattung.