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Mittwoch
29.05.2002

Die von auto-schweiz vertretenen Automobilimporteure haben mit einem Entscheid des Thurgauer Obergerichts vollumfänglich Recht erhalten. Eine Firma hat in der Vergangenheit verschiedene Namen von führenden Automobilherstellern bei der Schweizerischen Zulassungsstelle für Internetadressen Switch registrieren lassen und wollte Kapital daraus schlagen. Dieses Vorhaben wurde nun gerichtlich gestoppt. Dieser Entscheid ist medienpolitisch von einiger Relevanz.

Eine unter anderem im Internet-Bereich tätige Firma hat vor einiger Zeit bei der schweizerischen Registrierungsstelle für Domain-Namen zahlreiche Second-Level-Domain-Namen registrieren lassen. Insgesamt handelte es sich um rund 400 Domain-Namen von über dreissig verschiedenen Marken, die so blockiert wurden. Die entsprechende Firma hat pro registriertem Namen eine Abfindungssumme von 1000 Franken verlangt. Dieser Vorgang wird in der Fachsprache als «Domain Grabbing» bezeichnet. Das zuständige Obergericht des Kantons Thurgau hat nun erkannt, dass dieses Vorgehen einen Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG darstellt. Das Gericht hat der Internet-Firma verboten, die beanstandeten Domain-Namen zu gebrauchen oder zu veräussern. Die entsprechenden Einträge werden gelöscht. Anschliessend werden die Domain-Namen den Automarken und -firmen, bzw. den Automobilimporteuren zur Verfügung stehen. Mehr dazu: http://www.newsaktuell.ch