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Dienstag
12.11.2002

Privatfernsehen und Privatradio sollen nicht für Wein und Bier werben dürfen. Dies hat die Nationalratskommission für Verkehr- und Fernmeldewesen (KVF) entschieden. Im gleichen Zug hat sie Nichteintreten auf die vorgezogene Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beschlossen, die auch eine Lockerung der Unterbrecherwerbung und die erleichterte Adressbeschaffung bei Radio- und TV-Gebühren vorsieht. Die kleine Kammer hatte die vorgezogene Änderung des RTVG im Juni noch mit 22 zu 11 Stimmen gutgeheissen, um den nicht subventionierten Privatsendern das wirtschaftliche Überleben zu erleichtern. Dazu angestiftet hatte sie Carlo Schmid (CVP), der Präsident der Dachorganisation Schweizer Werbung.

KVF-Präsident Peter Vollmer sagte am Dienstag vor den Medien, dass die Mehrheit der Nationalratskommission die noch vor der Dezembersession erwartete Botschaft des Bundesrates zum neuen RTVG abwarten wolle. Die Werbeproblematik könne dann in einem grösseren Zusammenhang angegangen werden. Laut Vollmer wurden auch gesundheitspolitische Einwände vorgebracht, obschon die Werbung für «harte» Alkoholika verboten bleiben soll. Überdies würden von der Lockerung statt der hilfsbedürftigen kleinen Stationen vorab die grossen ausländischen Sender Sat.1, RTL und Pro Sieben mit ihren Schweizer Werbefenstern profitieren.

Nach Ansicht der KVF-Mehrheit würden nationale Kampagnen für Wein und Bier über diese Veranstalter laufen. Die lokale Alkoholwerbung hingegen würde den Printmedien und möglicherweise auch den Kinos weggenommen, was medien- und kulturpolitisch unerwünscht wäre. Zwei bis zweieinhalb Jahre Zeitgewinn brächten den privaten Medien viel, sagte Barbara Polla (LPS) als Vertreterin der Kommissionsminderheit. Die Lockerung der Werbebestimmungen könne umso leichter vorgezogen werden, als sie auch der Bundesrat selber vorsehe. Gesundheitspolitisch habe der Ständerat die nötigen Schranken eingebaut. Polla sprach sich auch für die mit der gleichen Initaitive geforderte Liberalisierung der Unterbrecherwerbung aus. Die kulturpolitischen Argumente dagegen seien «zwar stark, aber nicht genügend».