Das Konsumieren von Porno-Seiten im Internet durch jurassische Staatsangestellte hat keine strafrechtlichen Folgen. Für 20 Angestellte gab es aber disziplinarische Sanktionen, 3 Betroffene verlieren die Stelle. Das gab der jurassische Regierungspräsident Michel Probst am Montag in Delsberg nach Abschluss der Disziplinaruntersuchung gegen 27 Staatsangestellte bekannt.
Generalstaatsanwalt Yves Maitre und ein Kantonsrichter hatten bereits anlässlich der Eröffnung der Disziplinaruntersuchung demissioniert. Jetzt verlieren drei weitere Staatsangestellte ihre Stelle. Sie haben den Dienst bereits quittiert oder werden ihre Stelle demnächst verlassen. Andernfalls wären sie entlassen worden. Neun weitere Betroffene wurden eine Lohnklasse zurückgestuft, elf weitere erhielten einen Verweis oder eine Busse von 100 bis 300 Franken. In drei Fällen verzichtete die Regierung auf Sanktionen. Ein weiterer Fall wurde einem Arbeitgeber übergeben, bei dem der Betroffene unter Vertrag steht.
Der 28. und schwerwiegendste Fall konnte nicht aufgeklärt werden. Das Informatiksystem in der betroffenen Dienststelle habe die Identifikation des oder der Täter nicht erlaubt. Die Internetseiten seien dort während fast 36 Stunden konsumiert worden, was nahezu einem Viertel der regulären Arbeitszeit entsprochen habe. Einige der Betroffenen hätten sich bereits während Jahren pornografische Seiten angeschaut.
Laut Probst reichten die Verfehlungen von «sehr leicht bis sehr schwerwiegend». Auch so genannt harte Pornografie sei im Internet angeschaut worden. Es seien aber keine Bilder oder Videos heruntergeladen worden. Deshalb sei es zu keiner Verletzung der einschlägigen Strafgesetzbestimmungen gekommen.
Um die Sicherheit des Informatiksystems zu verbessern, hat die Regierung bereits früher die Einrichtung eines neuen Servers beschlossen. Zudem wurde der Zugang zu früher erlaubten Seiten wie Facebook oder YouTube gesperrt. Schliesslich werden alle Angestellten einen Zusatz zum Arbeitsvertrag unterzeichnen müssen, der den Gebrauch des Informatiksystems und des Internets regelt. «Für den Kanton als Arbeitgeber sei die Angelegenheit damit erledigt», sagte Probst.
Auf die Spur gekommen ist der kantonale Informatikdienst den fehlbaren Angestellten, weil es im vergangenen Herbst wiederholt technische Probleme mit dem Informatiksystem gegeben hatte. Im vergangenen November nahm der Dienst deshalb das System, das teilweise überlastet war, genauer unter die Lupe. Dabei stellten die Spezialisten fest, dass die Überlastung darauf zurückzuführen war, dass Angestellte des Kantons Internetseiten konsultierten, die nichts mit ihrer Arbeit zu tun hatten.
Montag
29.06.2009



