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Samstag
02.01.2016

IT / Telekom / Druck

Europäische Medienregulierer verabschieden eine gemeinsame Stellungnahme zur Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Ziel ist es, die Europäische Kommission als Beratungsgremium bei der einheitlichen Umsetzung und Anwendung der AVMD-Richtlinie zu unterstützen.

Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 3. Februar 2014 wurde die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) ins Leben gerufen. Als Vertreter Deutschlands fungiert der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, Thomas Langheinrich.

«Die verabschiedeten Empfehlungen zeigen, was als gemeinsame europäische Position umsetzbar sein könnte», so Langheinrich. Sie seien ein Hinweis darauf, was im Gesetzgebungsverfahren möglich wäre. Grundlage dafür sind die Erfahrungen, welche die Regulierer beim Anwenden der Richtlinie gemacht haben.

So zeigte sich beispielsweise, dass die deutsche Position zur Abschaffung der quantitativen Werbebeschränkungen nicht überall geteilt wird. Dafür bestand weitgehend Einigkeit über die Angleichung der Vorschriften für lineare und nicht-lineare Dienste und für einen besseren technischen Jugendschutz.

«Die Regulierer haben die Entwicklung zur Konvergenz und zur Digitalisierung erkannt und zur Grundlage eines modernen, in der Praxis umsetzbaren Regulierungsansatzes gemacht», teilen die deutschen Medienanstalten mit. Diese Erfahrungen seien auch für Kommission, Parlament und Rat ein wichtiger Input für anstehende Gesetzesänderungen.