Die elektronische Signatur soll der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Damit können in Zukunft Verträge auch auf digitalem Weg rechtskräftig geschlossen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung gegeben. Mit der digitalen Signatur steht heute ein technisches Verfahren zur Verfügung, womit die Herkunft eines elektronischen Dokuments (Authentizität) bestimmt, wie auch überprüft werden kann, ob das Dokument unverändert geblieben ist (Integrität). Da der Geschäftsverkehr zunehmend auf elektronischem Weg abgewickelt werde, soll das Recht der technischen Entwicklung angepasst werden, schreibt das Bundesamt für Justiz am Mittwoch.
Mittwoch
17.01.2001