Die Filmkommission des Kantons Zürich hat ausgedient: Da die Altersfreigaben für Kinofilme künftig landesweit einheitlich geregelt werden, passt der Kanton seine Filmverordnung per Anfang 2013 an. Die 36-köpfige Filmkommission wird aufgelöst. Das gab der Zürcher Regierungsrat am Donnerstag bekannt. Neben der Filmverordnung will der Regierungsrat auch das Zürcher Filmgesetz überarbeiten. Einen entsprechenden Auftrag zur Revision sei bereits erteilt worden.
Vor zwei Jahren hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren beschlossen, die Kinoaltersfreigaben neu durch eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film regeln zu lassen. Diese 60-köpfige Kommission wird alle in der Schweiz ins Kino kommenden Filme einstufen. Sie soll sich dabei auf bestehende Entscheide der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft in Deutschland, auf Anträge der Filmverleiher oder auf eigene Einschätzungen stützen.
Die Vorgaben der Kommission werden empfehlenden Charakter haben, der Letztentscheid über das Mindestzutrittsalter verbleibt weiterhin bei den Kantonen. Die zuständige Behörde in Zürich ist die Oberjugendanwaltschaft. Diese soll für die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission sorgen, kann fallweise jedoch auch andere Zutrittsalter festlegen.
22.7.2010: Eidgenössische Filmkommission verabschiedet Filmförderungskonzepte