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Donnerstag
23.01.2003

In den nächsten Tagen läuft in den Städten Zürich und Winterthur eine Plakatkampagne an, auf der die Zürcher Anwälte erstmals mit professionellen Mitteln an die Öffentlichkeit treten und auf die Suche nach neuen Klienten gehen. «Kommt Ihnen der französische Vertrag etwas spanisch vor?», heisst es da zum Beispiel, oder: «Lässt Ihre Frau Sie durch den Richter grüssen?» Und dann der Claim: «Kommen Sie lieber, bevor Sie müssen. Ihre Anwältin, Ihr Anwalt.» Diese von der Werbeagentur Publicis gestaltete Kampagne wäre noch vor wenigen Jahren unmöglich gewesen, weil den Anwälten jegliche Werbung strikt untersagt war. Dannzumal musste sich ein Anwalt vor der Aufsichtskommission verantworten, weil er Inserate in Tageszeitungen platziert hatte. Den eigentlichen Durchbruch brachte das neue Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte, das seit 1. Juni 2002 in Kraft ist. Der alte Geist weht dort allerdings immer noch: «Sie (die Anwälte) können Werbung machen, solange diese objektiv bleibt und solange sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht.»

Als die Zürcher Lokalmedien am Donnerstag über die Neuerung berichteten, erhielt Präsident Mirko Ros vom Zürcher Anwaltsverband als Auftraggeber der Kampagne verschiedene Telefonanrufe. «Es waren wenige, aber durchwegs positive Reaktionen», sagte er zum Klein Report. Eine wertende Aussage über den Erfolg der Kampagne bei seinen Mitgliedern und beim Publikum will er allerdings erst in etwa zehn Tagen machen.