Content:

Montag
10.06.2024

Medien / Publizistik

«Weltwoche»-Redaktor Alex Baur hält mit Kritik an Alain Berset nicht zurück…     (Bild: instagram-Account Berset)

«Weltwoche»-Redaktor Alex Baur hält mit Kritik an Alain Berset nicht zurück… (Bild: instagram-Account Berset)

Alt-Bundesrat Alain Berset und Ringier-Konzernchef Marc Walder profitieren bei den Corona-Leaks vom Quellenschutz. Die «Weltwoche» kann’s nicht fassen.

«Weltwoche»-Redaktor Alex Baur hält sein Unverständnis nicht zurück. In einem Kommentar zu den Corona-Leaks und den Verstrickungen zwischen dem Innendepartement des früheren Bundesrats Alain Berset und dem Medienkonzern Ringier schreibt er: «Gleichschaltungs- und Propaganda-Feldzug unter dem Titel von ‚Medienfreiheit‘, ‚Wächterfunktion‘ und ‚Transparenz‘? Man weiss nicht, ob das zum Heulen oder zum Lachen ist. Mehr Zynismus ist fast nicht mehr möglich.»

Hintergrund ist der angeblich direkte Draht zwischen Berset und Ringier-Konzernchef Marc Walder, der die Corona-Berichterstattung erheblich beeinflusst haben soll.

Gemäss der «Weltwoche» wurde Walder nicht nur regelmässig mit geheimen Informationen versorgt; er habe die amtlich gesteuerte Berichterstattung mit den anderen grossen Medienhäusern (Tamedia, SRF, NZZ, CH Media) auch abgestimmt. Die «Weltwoche» schreibt darüber: «Eine vergleichbare Gleichschaltung der Presse gab es seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr. Nur war die (Selbst-)Zensur im Krieg offiziell.»

Doch die Bundesanwaltschaft darf die beschlagnahmten Mails und Telefonprotokolle im Verfahren gegen Berset nicht verwenden. Dies hat das Berner Zwangsmassnahmengericht (ZMG) entschieden, wie der Klein Report bereits berichtet hat.

Die entsprechende Begründung wird unter Verschluss gehalten. Doch einzelne Journalistinnen und Journalisten von «Tages-Anzeiger» und der «Neuen Zürcher Zeitung» erhielten Dossier-Einsicht. Gemäss ihrer Darstellung fusst der Geheimentscheid im Wesentlichen auf dem gesetzlich garantierten journalistischen Quellenschutz (Art. 28a StGB, Art. 172 und 264 StPO).

Oder im offiziellen Wortlaut des Gerichts: «Das Redaktionsgeheimnis erleichtert den Zugang der Medienschaffenden zu Informationen, welche ihnen erst erlauben, die Wächterfunktion der Medien wahrzunehmen. Der Quellenschutz dient der Herstellung von Transparenz in öffentlichen Angelegenheiten.»

Die «Weltwoche» kommt zu einer ernüchternden Konklusion: «Whistleblower sind gewarnt. Sie sollten sich besser nicht darauf verlassen. Wenn es darum geht, Missstände beim Staat und seinen Beamten aufzudecken, erinnert sich kein Richter mehr an Pressefreiheit, Transparenz und Wächterfunktion.»