Weil er auf einer Karikatur von Ex-Bundesrätin Ruth Dreifuss einen Judenstern erkannt zu haben glaubte, hat sich ein Beschwerdeführer an den Schweizer Presserat gewendet und darum ersucht, die «Coop-Zeitung» deshalb zu tadeln. In der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme kommen die journalistischen Ethik-Wächter allerdings zum Schluss, es habe sich nicht um einen Davidsstern gehandelt, sondern um eine Darstellung der bekannten Sonnen-Brosche der früheren Innenministerin. Der Presserat hat die Beschwerde deshalb als «offensichtlich unbegründet» zurückgewiesen. Allerdings betont das Gremium, es wäre «zweifellos problematisch», wenn die Bundesrätin mit dem Judenstern gezeigt worden wäre. Das Urteil im Wortlaut: http://www.presserat.ch/16190.htm
Freitag
04.04.2003