In ihrer Aufsichtsbeschwerde gegen die Sektion Film des Bundesamt für Kultur werfen der Schweizerische Verband der Filmproduzentinnen und -produzenten (SFP) und die Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten (Garp) der Bundesinstanz eine ganze Reihe von gravierenden Verstössen gegen verschiedene Vorschriften vor. So würden die gesetzlichen Vorschriften im Bereich der selektiven Filmförderung missachtet sowie Verfügungen und hängige Geschäfte verschleppt. Dies belegen die Beschwerdeführer mit verschiedenen Beispielen. Ihre Eingabe umfasst 13 Seiten und acht Beilagen mit Sitzungsprotokollen, Briefen und anderen Dokumenten zur Untermauerung der Vorwürfe.
Festgestellt wird, dass der Grundsatz der Ausstandspflicht wiederholt missachtet worden sei, dass Verfahren, Projektgutsprachen oder Projektzahlungen mehrfach verschleppt worden seien und dass mehr als einmal gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstossen worden sei. Hauptbeschwerdepunkt ist die Verletzung der Ausstandsregel: An einer dreitägigen Sitzung hatte die 5-köpfige Kommission Fördergelder zwei ihrer Mitglieder zugesprochen.
Wörtlich heisst es in der Beschwerde: «Dabei ist nicht immer klar, ob diese Gesetzesverletzungen als Folge fachlichen Unwissens der zuständigen Personen oder als bewusste Missachtung geltender Vorschriften zu qualifizieren sind. Die Vorfälle sind aber so schwerwiegend, dass sie nach Auffassung der beiden Anzeigerinnen ein Eingreifen der vorgesetzten Stelle dringend erfordern. Dies nicht zuletzt auch darum, weil sich nach der Wahrnehmung der beiden Anzeigerinnen solche Verstösse gegen geltende Vorschriften in jüngerer Zeit häufen.» - Alle Details auf http://www.garp-sfp.ch und wer sich in Locarno sonst noch zum Thema äusserte: Grosses Seilziehen um Couchepins «volksnahen Qualitätskinos»
Samstag
08.08.2009



