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Mittwoch
08.11.2023

Marketing / PR

«Die ersten Klagewellen von Urheberrechtsinhabern gegen generative KI-Tools haben eben erst begonnen», sagt ASW-Geschäftsführer Benno Frick... (Bild © ASW)

«Die ersten Klagewellen von Urheberrechtsinhabern gegen generative KI-Tools haben eben erst begonnen», sagt ASW-Geschäftsführer Benno Frick... (Bild © ASW)

Der Verband der inhabergeführten Kommunikations-Agenturen ASW hat sich KI-Richtlinien gegeben. Sie sollen den Umgang mit generativen Modellen regeln, die bei der Erstellung von Text, Bild, Audio und Video zum Einsatz kommen.

«Der Anstoss für die KI-Grundsätze war das verbandsinterne Seminar von Ende August 2023», sagte ASW-Geschäftsführer Benno Frick am Dienstag gegenüber dem Klein Report. 

«Dort haben wir festgestellt, dass es ohne Richtlinien schlicht unmöglich ist, generative KI-Modelle so zu nutzen, das ethische und rechtliche Aspekte gleichermassen berücksichtigt werden können.»

Herausgekommen sind sieben «Grundsätze im Umgang mit KI-gestützten Arbeitsinstrumenten in der kommerziellen Kommunikation», die das Agenturnetzwerk an Dienstag auf seiner Website publiziert hat.

Grundsatz 1 kommt fast so feierlich daher, wie die Präambel der Bundesverfassung. «Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir als Werkschaffende mit der Nutzung von KI-gestützten Arbeitsinstrumenten übernehmen», heisst es da etwas wolkig.

Etwas konkreter wird es im 2. Grundsatz. «Wir setzen KI-gestützte Arbeitsinstrumente dort ein, wo sie die Gestehung von Zwischenergebnissen begünstigen können, wo sie die Qualität von Arbeitsergebnissen verbessern können, wo sie den Interessen unserer Auftraggeber dienen, und wo sie die Rechte Dritter weder fahrlässig noch willentlich verletzen.»

Spiegelbildlich dazu listet Grundsatz 3 auf, wo auf KI verzichtet werden soll, nämlich wenn «Irreführung oder Vertrauensmissbrauch» zu befürchten wäre, «Voreingenommenheit oder Diskriminierung» gefördert oder «Grundrechte oder Persönlichkeitsrechte» verletzt würden.

Grundsatz 4 und 5 halten fest, dass immer auch noch ein menschliches Augenpaar die Resultate, die die KI ausspuckt, prüfen muss.

In Grundsatz 6 wird die noch unübersichtliche Debatte darum, wie es die Künstliche Intelligenz mit dem Copyright des herangezogenen Ausgangsmaterials so hält, auf folgenden Satz verkürzt: «Wo wir nicht sicherstellen können, dass KI-generierte Arbeitsergebnisse frei von Rechten Dritter sind, weisen wir unsere Auftraggeber darauf hin und klären sie über mögliche Risiken auf.»

Grundsatz 7 dreht sich um die vertraulichen Daten von Auftraggebern und Mitarbeitenden.

«KI kommt heute fast täglich zur Anwendung», sagte ASW-Geschäftsführer Frick, der die Grundsätze entworfen und im Austausch mit dem Vorstand festgelegt hat. Das beginne bei der Ideenfindung/Inspiration, gehe weiter beim Generieren und Kombinieren von Visuellem und Audiovisuellem sowie dem Optimieren von Werkergebnissen.

«Viele unserer Mitglieder ‚spielen‘ und arbeiten gleichermassen mit diversen Tools und der interne Austausch ist mittlerweile sehr rege.»

Auf die beabsichtigte Wirkung der Grundsätze angesprochen, sagte Benno Frick zum Klein Report: «Unsere Grundsätze sollen allen Beteiligten Sicherheit bieten. Den Agenturen, indem sie sich mit Hilfe der Entscheidungsmatrix (nur für Mitglieder) schnell und rechtssicher orientieren können, ob und in welchem Umfang generative KI genutzt oder besser weggelassen wird.»

Und zur Copyright-Problematik ergänzt er noch: «Auch die uns zumeist unbekannten Urheber von Fotos, die von gewissen Tools im Internet zusammengesucht und zur Generierung neuer Werke ‚missbraucht‘ werden, sollen fair behandelt und weitgehend gegen Missbrauch geschützt werden. Und natürlich sind wir unseren Auftraggebern gegenüber in der Pflicht. Die rechtlichen Fronten sind weit offen und die ersten Klagewellen von Urheberrechtsinhabern gegen generative KI-Tools haben eben erst begonnen.»