Ohne Wenn und Aber gutgeheissen hat der Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen die «Kreuzlinger Nachrichten»und deren Redaktionsleiter. Dieser hatte in einem Kommentar die Ummarkierung einer Strasse scharf kritisiert und dabei auch einen Stadtrat namentlich erwähnt und ihm gewissermassen die Schuld für die als verfehlt erachtete Verkehrsführung zugeschoben. Erst als sich dieser Politiker wehrte, versuchte der Redaktionsleiter nachträglich seine Vorwürfe zu verifizieren. «Dies gelang ihm - zumindest soweit dies aus den dem Presserat eingereichten Unterlagen hervorgeht - jedoch augenscheinlich nicht», hält der Presserat in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme fest. Konsequenz: Die Rüge des Politikers sei «gerechtfertigt», und der Redaktor «wäre berufsethisch verpflichtet gewesen, vor Veröffentlichung des ihm kolportierten Gerüchts (...) zumindest bei diesem Politiker sowie beim kantonalen Tiefbauamt nachzufragen.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23940.htm
Freitag
25.04.2008




