Wenn in der Zeitung Tote sterben, dann merken die «Merker» auf. Eliane Bucher und Matthes Fleck, beides junge Kommunikationswissenschaftler, berichteten an der Journalismus-Tagung in Winterthur über ihre Rolle als «Merker» des «St. Galler Tagblatts». Sie betrachten die Zeitung Tag für Tag als Aussenstehende, und jeden Monat publizieren sie in einer Kolumne ihre Beobachtungen.
Bucher und Fleck untersuchen die Sprache, die Aufmachung und die Themenauswahl. Dabei messen sie das Blatt an seinen eigenen Ansprüchen. Sie können auch Beanstandungen von Lesern aufgreifen. Die Redaktion darf ihre Kolumne nicht antasten. Wichtig ist den beiden «Merkern» nicht nur zu kritisieren, sondern auch zu loben. Trotzdem gibt es hin und wieder Redaktionsmitglieder, die auf Kritik beleidigt reagieren. Das lasse sich aber in der Regel mit ein, zwei e-Mails wieder bereinigen, erklärten die beiden «Merker».
Eine ähnliche Rolle spielen die Publikumsräte der SRG, die Sendungen unter die Lupe nehmen und der Redaktion ein Feedback geben, aber auch die Öffentlichkeit informieren. Über jenen der Deutschschweiz berichtete in Winterthur sein Präsident Manfred R. Pfiffner.
Etwas anders funktionieren die Ombudsleute. Sie reagieren auf Beanstandungen aus dem Publikum. Im Bereich von Radio und Fernsehen sind Ombudsleute obligatorisch. Fünf sind für die SRG zuständig (je einer pro Sprachregion und einer für Swissinfo), drei für die privaten Stationen (je einer pro Sprachregion, wobei die deutsche und rätoromanische Schweiz zusammenfallen; ausserdem ist derjenige für die italienische Schweiz die gleiche Person wie bei der SRG). Personen, die mit einer Sendung nicht zufrieden sind, müssen zunächst an den Ombudsmann gelangen. Dieser vermittelt zwischen der Person aus dem Publikum und der Redaktion oder gibt seine Meinung kund.
Sobald sich der Ombudsmann geäussert hat und die Person weiter unzufrieden ist, kann sich diese mit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wenden. Diese entscheidet in öffentlicher Beratung.
Freiwillig können auch Verlagshäuser Ombudsstellen einrichten. Das haben die Tamedia, Springer Schweiz, die AZ-Medien, die «Neue Luzerner Zeitung» (diese zusätzlich mit einem Beirat), einige Blätter von Edipresse sowie «La Regione» im Tessin getan. Einige dieser Ombudsleute, so Ignaz Staub im «Tagesanzeiger» oder Daniel Cornu in der «Tribune de Genève», veröffentlichen ihre Erfahrungen regelmässig in Kolumnen.
Donnerstag
04.11.2010




