Laut einem von den Vereinten Nationen erstellten internationalen Vergleich schneidet die Schweiz bei der digitalen Infrastruktur nur mässig ab. Gemäss Uno belegt sie Platz 23, einen Platz hinter Deutschland und zwei Plätze vor Liechtenstein.
Das soll sich nun ändern. Am Donnerstag hat der Nationalrat bei der sogenannten E-Government-Vorlage die wichtigsten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Mit E-Government ist eine digital gestaltete Verwaltungstätigkeit gemeint.
Damit wollen Bundesrat und Eidgenössische Räte für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sorgen. Auch soll das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (Embag) eine gute Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government ermöglichen.
Das Gesetz bringt der Bundesverwaltung den Grundsatz «digital first»: Prozesse sollen also primär digital erledigt werden.
Mit dem Gesetz schafft der Bund auch eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen in diesem Bereich. Die Vorlage geht nun zurück in den Ständerat zur Bereinigung letzter, kleinerer Differenzen.