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Montag
21.08.2006

Die beiden Verbände der elektronischen Medien, Telesuisse (Schweizer Regionalfernsehen) und VSP (Schweizer Privatradios) haben in ihrer Stellungnahme zur Verordnung zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVV) vor allem auf den Zeitfaktor hingewiesen und ihre Erwartung geäussert, «dass das neue Gesetz und die neue Verordnung plangemäss am 1. April 2007 in Kraft treten» soll, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. So sei es möglich, die neuen Konzessionen für die lokalen und regionalen Anbieter mit Leistungsauftrag unverzüglich danach auszuschreiben und zu verteilen. VSP und Telesuisse wörtlich: «Schliesslich warten diese Veranstalter seit fast zehn Jahren auf diese Gesetzesrevision. Sie haben ihre Programme immer gezielt auf die Bedürfnisse ihrer Hörer und Zuschauer ausgerichtet und mit grossem Engagement produziert. Sie haben jetzt ein Anrecht darauf, dass die Rahmenbedingungen unverzüglich geschaffen werden, die nötig sind, um dem Publikum den Service public im Nahbereich anzubieten und zu sichern.»

Inhaltlich seien die beiden Verbände mit der vorgesehenen asymmetrischen Werbeordnung zwischen Privaten und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) einverstanden. Sie kritisieren aber die vorgeschlagene Neuregelung der Kurzberichterstattung, wenn Exklusivitätsverträge bestehen. Telesuisse und VSP erwarten, dass dieses wichtige, demokratische Recht wie bereits heute auf drei Minuten pro Veranstaltung festgesetzt bleibe und nicht auf 90 Sekunden reduziert werde. Ausserdem müsse das Recht des physischen Zugangs zur Veranstaltung klar definiert und gesichert werden.

Darüber hinaus fordern die Radio- und Fernsehverbände, dass die Verordnung das Recht des Veranstalters auf die integrale und unveränderte Verbreitung seines Programms durch die Fernmeldedienstanbieter (Signalintegralität) regelt und schützt. Auch in diesem technischen Bereich gehe es primär darum, die medienpolitische Rolle des Rundfunks in der digitalisierten Zukunft im Dienst des Publikums zu erhalten. - Mehr dazu: Umstrittene Verordnung zum RTVG