Der Finanzdirektor einer Westschweizer Firma ist zu Unrecht fristlos entlassen worden, weil er während der Arbeitszeit auf seinem Computer Karten gespielt hatte. Laut Bundesgericht hätte er auch als Kadermitarbeiter zuvor verwarnt werden müssen. Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht ein Urteil des
Waadtländer Kantonsgerichts bestätigt. Es hatte dem Entlassenen wegen ungerechtfertigter fristloser Kündigung eine Entschädigung von 87 000 Franken zugesprochen, entsprechend dem Verdienst während der sechsmonatigen Kündigungsfrist.
Montag
25.03.2002