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Freitag
04.03.2011

In Deutschland hat am Donnerstag die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) ihre Mitglieder aufgefordert, den bei ihnen lizenzierten Teleshopping-Veranstaltern die freiwillige Teilnahme an Selbstregulierungsprogrammen nahezulegen. Privaten Fernsehsendern, die Teleshopping-Fenster oder -Spots in ihren Programmen ausstrahlen, soll empfohlen werden, Anbieter zu bevorzugen, die sich auf entsprechende Standards und Regularien verpflichtet haben.

In jüngster Zeit sind deutsche Teleshopping-Anbieter der European Electronic Retailing Association (ERA) beigetreten. Dieser Tochterverband der US-amerikanischen ERA will die Interessen von Teleshopping-Veranstaltern in Fernsehen und Internet, von Online-Shops und entsprechenden Dienstleistungsunternehmen im europäischen Markt bündeln. Das Selbstregulierungsprogramm der ERA Europe hat zum Ziel, das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Handel zu fördern.

Die Teilnahme am Selbstregulierungsprogramm und die Einhaltung der Marketingrichtlinien der ERA Europe sind Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Einem Selbstregulierungsbeauftragten des Verbandes wird das Recht eingeräumt, in den Mitgliedsunternehmen die Einhaltung der Marketingrichtlinien zu überprüfen. Diese Richtlinien enthalten unter anderem umfangreiche Vorgaben zu Werbung, Jugend- und Verbraucherschutz.

Seit Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. Juni 2009 zählen in Deutschland Teleshopping-Anbieter zu den Rundfunkveranstaltern und unterliegen somit der rundfunkrechtlichen Aufsicht.