Die deutsche Medienlandschaft würde anders aussehen, wenn es die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nicht gäbe. Das belegt der am Mittwoch unter www.kjm-online.de veröffentlichte 4. Bericht der KJM. Darin beschreibt die KJM-Stabsstelle die Arbeit der unabhängigen Kommission von März 2009 bis Februar 2011. Die wichtigsten Aussagen im Überblick:
Im Berichtszeitraum sind knapp 1300 Beschwerden zu Rundfunksendungen eingegangen - fünfmal mehr als im vergangenen Berichtszeitraum. Dabei standen Reality- (z.B. «Big Brother») und Coaching-Formate (z.B. «Die Super Nanny») im Zentrum der Kritik. Auch die Zahl der Telemedienbeschwerden stieg mit mehr als 420 im Berichtszeitraum deutlich. Der inhaltliche Schwerpunkt lag hier erneut auf Hinweisen zu pornografischen Inhalten sowie zu unzureichenden Zugangssystemen bei unzulässigen Inhalten.
Mit mehr als 4000 Prüffällen hat sich die KJM seit ihrer Gründung im April 2003 bis zum Ende des Berichtszeitraums im Februar 2011 beschäftigt. Dabei stieg der Prüfaufwand - parallel zur wachsenden Anzahl der Beschwerden - von Jahr zu Jahr. So befasste sich die KJM im Berichtszeitraum mit knapp 230 Rundfunk- und 360 Telemedienfällen. Ausserdem nahm sie zu rund 370 Internetangeboten im Rahmen eines Indizierungsverfahrens bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) Stellung und reichte selbst etwa 450 Indizierungsanträge bei der BPjM ein. In der Öffentlichkeit viel diskutierte Rundfunk-Prüffälle der letzten zwei Jahre waren beispielsweise das Real-Life-Format «Erwachsen auf Probe» (RTL) oder «Tatort Internet» (RTL 2). Im Bereich des Internets bildeten Angebote mit pornografischen Darstellungen nach wie vor den Schwerpunkt der Prüftätigkeit. Neu bei der Verteilung der Telemedien-Verstösse im Berichtszeitraum ist, dass fast ebenso viele Angebote aufgrund entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte Verstösse darstellten. Darunter fallen beispielsweise problematische Foren wie «Pro-Ana-Foren», «Sauf-Foren», «Ritzer-Seiten» oder «Suizid-Foren», in denen Essstörungen, Alkoholmissbrauch, Selbstverletzungen oder Selbstmord positiv dargestellt und befürwortet werden. Auch Onlinespiele-Angebote prüfte die KJM verstärkt.
Die KJM trieb zudem die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen voran. Erst im Mai veröffentlichte sie neue Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen. Diese können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete Inhalte zu blockieren. Nach der Publikation der neuen Kriterien ging bereits ein Antrag auf Anerkennung eines Jugendschutzprogramms bei der KJM-Stabsstelle in München ein.