Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die Vorratsdatenspeicherung mit grosser Mehrheit beschlossen. So sollen alle Telekommunikationsdaten inskünftig für zweieinhalb Monate gespeichert werden. Standortdaten von Handy-Gesprächen sollen für vier Wochen aufbewahrt werden.
Im Jahre 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht eine frühere Version der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Doch die Zeiten ändern sich: So sollen die gespeicherten Informationen insbesondere bei der Aufklärung von Terrorismus und anderen Schwerverbrechen wie Mord oder sexueller Missbrauch auf richterlichen Beschluss ausgewertet werden können, sofern dies nicht gegen Träger eines Berufsgeheimnisses verstösst.
Anderseits müssen die Telekommunikationsunternehmen nicht nur Sicherheitsvorkehrungen wie etwa die Nutzung eines Inland-Servers treffen, sondern die gesammelten Daten nach der gesetzten Frist unverzüglich löschen.
Datenschützer und Oppositionsstimmen wie etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) befürchten schon jetzt einen Missbrauch der Daten und wollen in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz einlegen.