Ein junger Deutscher muss die Internet-Adresse «www.verteidigungsministerium.de» für das Verteidigungsministerium freigeben. Das Landgericht Hannover gab am Mittwoch einer Klage der Bundesrepublik Deutschland statt. Dem 23Jährigen wurde die Verwendung des Domain-Namens für eigene Internet-Inhalte gerichtlich verboten. Auf seiner Homepage hatte er Tipps für Wehrdienstverweigerer gegeben. Das Gericht begründete sein Urteil, dass durch die Bezeichnung «verteidigungsministerium.de» eine «Zuordnungsverwirrung» entstehe. Das Namensrecht des Ministeriums werde damit verletzt. Zudem stünden die Inhalte der Homepage den Interessen des Ministeriums entgegen. Sollte der junge Mann den Domain-Namen nicht abgeben, drohen ihm bis zu 500 000 DM Busse oder sechs Monate Ordnungshaft. Der Beklagte sieht sich im Recht, will aber aus finanziellen Gründen keine Berufung einlegen. Er sicherte sich inzwischen den Domain-Namen «verweigerungsministerium.de».
Mittwoch
12.09.2001