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Freitag
30.10.2009

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wesentliche Bestimmungen von neuen Gewinnspielvorschriften der Landesmedienanstalten für ungültig erklärt und damit die Vorschriften für Gewinnspiele im Fernsehen gelockert. Die Richter erklärten insbesondere, dass die Anrufer nicht innerhalb von höchstens 30 Minuten durchgestellt werden müssten. Zudem dürften die Moderatoren die Zuschauer animieren, wiederholt ihr Glück zu versuchen, und die Gewinnspielsendungen dürften von der Medienaufsicht auch nicht auf drei Stunden begrenzt werden, schreibt der Branchendienst Kress über ein soeben veröffentlichtes Urteil.

Der direkt betroffene Gewinnspiel-Sender 9Live begrüsste das Urteil als Sieg für die Programmfreiheit. Das Gericht habe dem Glaubenskrieg der Medienanstalten einen Riegel vorgeschoben, so Geschäftsführer Ralf Bartoleit.

Die deutsche Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hatte vor zehn Tagen gegen den Fernsehsender 9Live Geldbussen in einer Gesamthöhe von insgesamt 95 000 Euro verhängt. «Damit wollen die Landesmedienanstalten irreführende Äusserungen, Intransparenz, Vorspiegelung von Zeitdruck und fehlende Informationen in sieben Gewinnspielsendungen ahnden», hatte die ZAK geschrieben. Jetzt kann das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.