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Mittwoch
14.08.2024

Medien / Publizistik

Das Bundesverwaltungsgericht setzt das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» durch das Bundesinnenministerium ausser Kraft.

Allerdings bescheinigt das Gericht der Zeitschrift eine «kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen». Ein Verbot jedoch sei nicht verhältnismässig, wie aus dem im Eilverfahren gefällten und am Mittwoch publizierten Beschluss hervorgeht.

Vor einem Totalverbot sieht das Gericht noch «mildere Mittel», die zu prüfen wären, namentlich «presse- und medienrechtliche Massnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äusserungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen». 

Das Bundesinnenministerium wollte das Magazin per Vereinsverbot stoppen. «Da die Vollziehung des Vereinsverbots zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führt, das den Schwerpunkt der Tätigkeit der Antragstellerin ausmacht, kommt ihrem Interesse an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage im Hinblick auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz ein besonderes Gewicht zu», steht in dem Urteil weiter.