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Samstag
19.08.2017

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Erneuter Sieg für Adblock-Plus-Anbieter Eyeo

Erneuter Sieg für Adblock-Plus-Anbieter Eyeo

Ein Rückschlag für Medienunternehmen ist ein deutscher Gerichtsentscheid. Das Oberlandesgericht München hat eine Klage gegen den Adblock-Plus-Anbieter Eyeo abgewiesen.

Der Streit um derartige Programme dürfte damit aber nicht vom Tisch sein, wie Spiegel Online berichtet. Das Hamburger Nachrichtenmagazin wie auch Tamedia in der Schweiz bittet die Leserschaft, auf den Einsatz eines Adblockers zu verzichten.

Geklagt hatten mehrere Medienunternehmen: die «Süddeutsche Zeitung», ProSiebenSat.1 und die RTL-Tochter IP Deutschland. Sie warfen Eyeo einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht vor und verlangten Schadensersatz. Denn die Firmen bieten Nutzern kostenfreie journalistische Inhalte im Netz an, die durch Werbung auf den Seiten finanziert wird. Adblocker sind ein Problem für dieses Geschäftsmodell.

Das Gericht entschied nun aber gegen die Kläger. Dem Hersteller Eyeo ist demnach auch die Geschäftspraxis erlaubt, Geld von Firmen zu verlangen, um als Ausnahme in dem Adblocker-Programm geführt zu werden.

Gegen die Zahlung können Firmen sich dabei bei AdBlock Plus in eine sogenannte Whitelist einkaufen. Unternehmenswerbung auf einer Webseite wird dann auch bei Nutzern angezeigt, die den Werbeblocker aktiviert haben.