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Mittwoch
06.08.2014

Medien / Publizistik

Im Bestechungsprozess gegen Formel-1-Chef Bernie Ecclestone berät das deutsche Landgericht München über eine Einstellung des Verfahrens. Verteidigung und Staatsanwaltschaft wollen übereinstimmend die Verfahrenseinstellung gegen eine Zahlung von 100 Millionen Dollar durch den Angeklagten. Dies teilte der Vorsitzende Richter Peter Noll am Dienstag den Medien mit.

Ecclestone ist wegen Bestechung und Anstiftung zur Untreue angeklagt, weil er den früheren Finanzvorstand der Bayerischen Landesbank, Gerhard Gribkowsky, mit einer hohen Millionensumme bestochen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Zustimmung zu einer Einstellung des Verfahrens mit dem hohen Alter des 83-jährigen Ecclestone und der langen bisherigen Verfahrensdauer, allerdings auch mit Ergebnissen der Beweisaufnahme im Prozess.

Demnach habe es sich im bisherigen Prozessverlauf als schwierig erwiesen, Ecclestone nachzuweisen, dass er von einer Amtsträgerschaft Gribkowskys wusste. Die für eine Bestechung nötige Amtsträgerschaft lag bei Gribkowsky vor, weil die Bayerische Landesbank zur Tatzeit halbstaatlich war.

Ecclestone hat bestritten, von einer Amtsträgerschaft gewusst zu haben.