Das deutsche Bundeskartellamt hat am Mittwoch ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Den Stein ins Rollen gebracht haben die Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks, die möglicherweise in einem Zusammenhang zur Marktbeherrschung des Unternehmens stehen.
Das Bundeskartellamt hat wegen Verdachts auf Marktmissbrauch durch Datenschutzverstösse ein Verfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens und die Facebook Germany GmbH, Hamburg, eingeleitet. Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Nicht jeder Rechtsverstoss eines marktbeherrschenden Unternehmens ist gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant. Im vorliegenden Fall jedoch könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen einen sogenannten «Konditionenmissbrauch» gegenüber den Nutzern darstellen. Das deutsche Bundeskartellamt wird unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.
Die online-Ausgabe der «Süddeutschen Zeitung» geht davon aus, dass die Klage des Kartellamts für deutsche Behörden ein anderer Weg sein kann, um Facebook zu belangen und im Falle eines Urteils wesentlich empfindlicher zu treffen als das den Datenschützern möglich wäre. Denn Kartellverstösse können im Extremfall richtig teuer werden: Bis zu einem Zehntel des weltweiten Umsatzes des vergangenen Jahres dürfen die Gerichte hier verhängen. Da 2015 der Umsatz von Facebook nach eigenen Angaben 18 Milliarden Dollar betrug, droht somit eine Strafe in Höhe von bis zu 1,8 Milliarden Dollar.