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Montag
23.02.2015

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Der Deutsche Bundesverband Digitale Wirtschaft sieht keinen Anlass zu nationalem Regelungsbedarf bei Cookies. Der deutsche Datenschutzstandard entspreche bereits Vorgaben der E-Privacy-Richtlinie der EU, so der Verband am Freitag.

Der deutsche Datenschutzbeauftragte hatte zuvor erneut eine Änderung des Telemediengesetzes gefordert. Die EU-Richtlinie der Europäischen Union sei nicht ausreichend im deutschen Recht umgesetzt, so seine Position.

Mithilfe von Cookies sammeln Anbieter von digitalen Diensten persönliche Daten ihrer Nutzer. Die EU-Richtlinie schreibt eine Einwilligung der Nutzer zu dieser Datensammlung vor. Gleiches gilt für den Zugriff auf Informationen, die sich bereits auf den Geräten befinden.

Datenschützer in Deutschland kritisieren, dass in Deutschland pseudonyme personenbezogene Daten für Werbung verwendet werden dürfen, solange der Nutzer nicht ausdrücklich widerspricht.