Lagardère Sports Germany und der Fussballverband Kasachstan standen sich am Obergericht in Zürich gegenüber. Auch das Obergericht kann dem Vermarktungsunternehmen nicht helfen, seine Forderung von über 18 Millionen Franken durchzusetzen.
Dass ein deutscher Sportrechtevermarkter gegen den kasachischen Fussballverband in Zürich vor Gericht zieht, ist schnell erklärt: In den Fall sind Gelder involviert, die die Fifa dem zentralasiatischen Fussballverband als Fördermittel versprochen hatte. Lagardère Sports Germany wollte von den Zürcher Richtern, dass sie den Entscheid eines Hamburger Gerichts durchsetzen.
Vor dem Landgericht in Hamburg hatte der Sportvermarkter vor gut einem Jahr erfolgreich geklagt und von der Fussballorganisation umgerechnet 18 Millionen Franken Schadensersatz zugesprochen bekommen. Dies, weil Lagardère Sports zwischen 2008 und 2014 die Heimspiele der kasachischen Nationalmannschaft nicht vermarkten konnte.
Da aus Kasachstan aber kein Geld floss, versuchte der Vermarkter via die Zürcher Gerichte Fördergelder, die die Fifa und die Uefa dem Fussballverband Kasachstans zugesprochen hatten, zu blockieren. Nachdem der Vermarkter beim Zürcher Bezirksgericht mit der Begründung abgeblitzt war, noch nicht ausbezahlte Gelder könne man nicht blockieren, zog er die Angelegenheit weiter ans Obergericht - vergeblich.