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Donnerstag
20.12.2007

Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde des Wehrbeauftragten Reinhold Robbe gegen die «Bild-Zeitung» als unbegründet bewertet. In dem Verfahren ging es um ein Foto eines Bundeswehrsoldaten, der bei einem Selbstmordanschlag im afghanischen Kunduz verletzt worden war. Viele deutsche Printmedien hatten mit diesem oder vergleichbaren Fotos über das Attentat berichtet, bei dem im Mai drei deutsche Soldaten getötet worden waren.

Der Wehrbeauftragte beklagte den «bewussten Verzicht auf die Unkenntlichmachung» des abgebildeten Soldaten und machte eine unangemessene Darstellung von Leid sowie die Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen und der Gefühle seiner Angehörigen geltend. Die Zeitung aus dem Axel-Springer-Verlag argumentierte demgegenüber, dass die Grausamkeit des Krieges ungeschminkt dargestellt werden müsse – zumal der Bundeswehreinsatz in Afghanistan von einer breiten öffentlichen Debatte begleitet werde. Die unstreitig berechtigten privaten Interessen hätten gegenüber dem öffentlichen Interesse zurückzutreten.

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates stellte fest, dass das Foto nicht unangemessen sensationell sei. Hinsichtlich einer möglichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte fanden einige Mitglieder, dass eine authentische Darstellung des Krieges auch mit nicht identifizierbarer Berichterstattung über den Soldaten hätte erreicht werden können. Andere Ausschussmitglieder widersprachen und stellten fest, dass die «Glaubwürdigkeit, Authentizität und beabsichtigte öffentliche Wirkung erst vollständig aus der ungeschmälerten Abbildung des Leidenden schöpfen kann». Die Persönlichkeitsrechte und die Gefühle der Angehörigen wögen zwar schwer, müssten jedoch hinter dem Interesse der Öffentlichkeit zurückstehen. Im Ergebnis stellte der Presserat keinen Verstoss gegen seine publizistischen Grundsätze fest.