Nach Ansicht des Deutschen Presserats hat sich Verleger Holger Friedrich des «Informantenverrats» schuldig gemacht. Friedrich verstiess gegen Ziffer 5 des Pressekodex, der den Schutz von Informanten festhält.
Der Verleger der «Beliner Zeitung» habe, so das Gremium, den Informantenschutz verletzt, als er den Namen eines Informanten – des ehemaligen «Bild»-Chefredaktors Julian Reichelt – an den Springer-Verlag weitergegeben hat. Friedrich habe die Informationen vernichtet und Springer darüber informiert.
Im Gegensatz zu ihrem Verleger hat die Redaktion der «Beliner Zeitung» jedoch den Informantenschutz gewahrt. Dass der Presserat zwischen Holger Friedrich und der Redaktion differenziert hat, ist wichtig für die Journalistinnen und Journalisten des Blattes.