Ein Bericht über Eheprobleme des deutschen Aussenministers Joschka Fischer hat der Illustrierten «Neue Revue» eine Rüge des deutschen Presserats eingetragen. «Der Artikel war in Tatsachenform geschrieben und versuchte anhand von Fotos zu belegen, dass die Ehe nicht mehr zu retten und schon am Ende sei», hiess es in der Mitteilung vom Mittwoch. Dies sei nach Meinung des Presserats ein Verstoss gegen die im Pressekodex geforderte Zurückhaltung bei der Berichterstattung über das Privatleben von Menschen («Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden.»). Zwar könne generell über die Ehefrau von Joschka Fischer berichtet werden - dies auch mit Fotos -, jedoch gelte auch hier, dass die Privat- und Intimsphäre zu schützen seien.
Weitere Rügen wegen Verstössen gegen Persönlichkeitsrechte erteilte der deutsche Presserat der Münchner «Abendzeitung» für eine Schlagzeile auf der Front, in der über eine Anzeige wegen Ladendiebstahls gegen einen Schauspieler mit vollem Namen und Foto berichtet wurde, der «Mittelbayerischen Zeitung», die bei einem Bericht über eine Fahndung im Zusammenhang mit Kinderpornos identifizierend über einen Verdächtigen berichtet hatte, und der «Bild»-Zeitung. «Bild» wurde wegen der Veröffentlichung des Fotos eines jungen Mannes gerügt, der an Krebs gestorben war. Die Familie hatte die Herausgabe eines Fotos verweigert, worauf die Zeitung das Bild anderweitig beschafft hatte.
Mittwoch
19.02.2003