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Donnerstag
28.11.2002

Gleich fünfmal musste der Deutsche Presserat eine öffentliche Rüge aussprechen, viermal davon ging es um Verstösse gegen das Persönlichkeitsrecht. So fand das deutsche Medienkonrollorgan, dass der Titel «Der Kongo-Killer von Weissensee» in der «Berliner Zeitung» über einen mordverdächtigen Halbkongolesen mit Foto gegen das Diskriminierungsverbot verstosse. Gleich zwei Verstösse wurden der «Münchner TZ» vorgeworfen: Einmal veröffentlichte das Blatt ein Foto einer Beerdigung dreier gewaltsam ums Leben gekommener Dorfbewohner. Auf dem Foto waren die Angehörigen klar erkennbar, zudem waren die Namen in der Legende falsch. Die Zeitung hatte sich zwar dafür bei den Angehörigen entschuldigt. Dies reicht jedoch nach Meinung des Beschwerdeausschusses nicht als Wiedergutmachung aus, da sowohl auf das Foto als auch auf die Nennung der Vornamen und abgekürztem Nachnamen der Angehörigen hätte verzichtet werden müssen, schrieb der Presserat am Mittwoch. Und zu guter Letzt: Das Medienmagazin «TV Hören und Sehen» hat im Reiseteil etwas gar auffällig für einen Reiseveranstalter geworben, ohne den Text als Anzeige zu kennzeichnen.