Es köchelt weiter rund um die Vorgänge mit Ex-«Bild»-Chef Julian Reichelt und seinem Verhältnis zum Springer-Verlag. Die neueste Entwicklung: Der Presserat leitet ein Verfahren gegen Holger Friedrich ein.
Dieser ist Verleger der «Berliner Zeitung». In dieser Funktion sind ihm von Julian Reichelt interne Nachrichten aus dem Springer-Verlag zugespielt worden. Holger Friedrich hat daraus aber keine Enthüllungsstory gebastelt. Er hat umgehend die Rechtsabteilung des Springer-Verlages darüber informiert, was ihm Reichelt offeriert habe.
Gepetzt, heisst es in der Umgangssprache. Für den Presserat ist es ein Verstoss gegen Ziffer 5 des Pressekodexes, Berufsgeheimnis und Quellenschutz.
«Gut so», schreibt die «Süddeutsche Zeitung».
Das «Manager Magazin» wollte es genauer wissen und hat bei Holger Friedrich um die Beweggründe für sein Handeln nachgefragt.
In einem ausführlichen Interview wollte dieser Stellung nehmen. Friedrich erklärte den Vorgang als einen «Grenzfall», über den man intern diskutiert habe. «Doch es ist eine Frage professioneller Standards, den anderen darüber zu informieren, dass mir unsaubere Informationen zur Verfügung gestellt wurden», sagte der Verleger der «Berliner Zeitung».
Zwar vernichtete Friedrich in Absprache mit dem Justiziar des Berliner Verlags die internen Dokumente. Trotzdem könnte sein Verhalten unrechtmässig sein. Im Paragraf 5 des Pressekodexes heisst es: «Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.»
Fortsetzung folgt.