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Mittwoch
12.11.2014

Medien / Publizistik

Der Bundesjustizminister Heiko Maas rudert zurück und will die unbefugte Erstellung von Nacktbildern nicht mehr generell unter Strafe stellen. Erst wenn die Nacktbilder verbreitet werden, soll ein strafwürdiges Verhalten vorliegen. Maas hatte erst Strafen bis zu zwei Jahren Haft für unbefugte Nacktbildfotografen vorgeschlagen.

«Sozial übliches und alltägliches Verhalten» soll nun nicht geahndet werden, dies betrifft etwa Familienfotos. Verboten bleiben soll dagegen das Fotografieren nackter Kinder und Jugendlicher, allerdings nur, wenn die Bilder später verkauft oder eingetauscht werden sollen. Und nur dann, wenn die Eltern das Einverständnis nicht geben.

Ebenfalls unter Strafe gestellt werden soll die Verbreitung von Fotos, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen.