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Montag
22.04.2013

Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg hat Google wegen unzulässiger WLAN-Mitschnitte zu einem Bussgeld von 145 000 Euro verpflichtet. Google habe von 2008 bis 2010 nicht nur Strassen und Häuser für den Dienst Google Street View fotografiert, sondern zugleich auch WLAN in Reichweite der Google-Fahrzeuge erfasst, so der Datenschützer Johannes Caspar. Dabei seien auch Inhaltsdaten der erfassten unverschlüsselten WLAN-Anschlüsse aufgezeichnet worden, wie Google selbst eingeräumt habe.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen Google im November 2012 eingestellt hatte, nahm der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit das Thema im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wieder auf. Der Datenschützer kam zu «der rechtskräftigen Feststellung, dass Google Inc. fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten erhoben und gespeichert hat».

Die Busse ist mit 145 000 Euro nah am Maximum von 150 000 Euro, die für fahrlässige Verstösse ausgesprochen werden können. Bei vorsätzlichen Verstössen kann die Busse bis zu 300 000 Euro betragen. Zu niedrig, findet der Datenschützer aus Hamburg. «Solange Datenschutzverstösse nur zu Discount-Preisen geahndet werden können, ist die Durchsetzung des Datenschutzrechts in der digitalen Welt mit ihren hohen Missbrauchspotentialen kaum möglich», so Caspar. «Die derzeit im Zuge der künftigen europäischen Datenschutzgrundverordnung diskutierte Regelung, die als maximales Bussgeld zwei Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens vorsieht, würde dagegen eine wirtschaftlich spürbare Ahndung von Datenschutzverletzungen ermöglichen.»