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Montag
23.12.2013

IT / Telekom / Druck

Ein Deutscher, der entgeltpflichtige Programme des Abo-TV-Anbieters Sky Deutschland Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt hat, muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht im niedersächsischen Stolzenau hat den Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangenen, gewerbsmässigen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

«Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt», so Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.