Nervende Internetwerbung wird am einfachsten durch einen Werbeblocker abgestellt. Weil aber viele Unternehmen ihr Angebot durch Werbung finanzieren, entstehen Konflikte: Das Medienunternehmen Axel Springer etwa erlaubt den Zugriff nur bei ausgeschaltetem Werbeblocker.
Im Prozess gegen den Anbieter des Filters Adblock Plus, das Kölner Unternehmen Eyeo, ist der Verlag jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.
Der Verlag hielt den Vertrieb des Werbeblockers Adblock Plus für rechtswidrig, unter anderem aufgrund der kostenpflichtigen Whitelisting-Funktion, durch die sich Unternehmen vom Blockieren freikaufen können. Der BGH geht in seiner Entscheidung über die Argumentation der Vorinstanz hinaus und sieht im Ergebnis sogar das hochproblematische Whitelisting als wettbewerbsrechtlich unbedenklich an.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. bedauert die Entscheidung des BGH, wonach Adblocker keinen Wettbewerbsverstoss darstellen sollen: «Die Position des BGH, wonach auch das Blacklisting rechtlich unbedenklich ist, stellt nicht nur die etablierten Erlösmodelle der Verlage in Frage, sie hat auch unabsehbare Folgen für die Finanzierung journalistischer Inhalte in den Medien. Bezahlschranken werden nur in sehr wenigen Fällen weiterhelfen.»
Das genaue Urteil in diesem Fall lautet: Es liegt «keine allgemeine Marktbehinderung vor, weil keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsmodell der Bereitstellung kostenloser Inhalte im Internet zerstört wird.»
Für Dirk Mauer vom BVDW ist das Urteil «ein Schlag ins Gesicht der Digitalen Wirtschaft und des unabhängigen Jorunalismus», wie es in einer Mitteilung des Verbands heisst. Die Entscheidung gefährde die bewährten Geschäftsmodelle und die Vielfalt der Medien.