Die deutschen Gesundheitsbehörden haben die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen drastisch verschärft. Bezeichnungen wie «leicht», «ultraleicht», «mild» und «niedriger Teergehalt» werden verboten. Raucher werden auf den Packungen künftig auch darauf hingewiesen, dass Rauchen tödlich ist und Impotenz verursacht. Bisherige Packungen dürfen nur noch bis September 2003 in den Handel gebracht werden. Eine vorsätzliche Überschreitung der Grenzwerte für den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid-Gehalt durch den Hersteller soll künftig als Straftat gewertet werden. Neben Nikotin- und Teerwerten müssen künftig auch Kohlenmonoxid-Gehalte auf der Packung angegeben werden.
Die Höchstmenge für den Teergehalt im Rauch je Zigarette wird von zwölf auf zehn Milligramm gesenkt. Für Nikotin gilt ein Grenzwert von einem Milligramm, bei Kohlenmonoxid von zehn Milligramm. Die Einhaltung der Grenzwerte wird jährlich von den Behörden überprüft. Zur Begründung des Verbots der Bezeichnungen wie «leicht» oder «niedriger Teergehalt» heisst es, dass dies irreführend sei. Die Bezeichnungen könnten «den Verbraucher zu der irrigen Annahme verleiten (...), dass diese Erzeugnisse weniger schädlich seien». Die neuen obligatorischen Warn-Hinweise lauten «Rauchen ist tödlich» oder «Rauchen kann tödlich sein» sowie «Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu». Dazu kommen Pflicht-Hinweise wie «Rauchen kann zu einem langsamen und schmerzhaften Tod führen» oder «Rauchen kann zu Durchblutungsstörungen führen und verursacht Impotenz». Die Hinweise müssen in schwarzer Schrift auf weissem Grund gedruckt und von einem schwarzen Balken umrandet sein.
In der Schweiz wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dem Bundesrat im kommenden Frühjahr einen Vorschlag unterbreiten, der die angestrebte EU-Kompatibilität gewährleisten soll.
Samstag
09.11.2002