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Dienstag
22.01.2013

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat auf eine Google-Kampagne zum Leistungsschutzrecht reagiert. Der Internetriese hatte im vergangenen Jahr mit seiner Initiative «Verteidige dein Netz» dem Leistungsschutzrecht dem Kampf angesagt. Nun hat der VDZ reagiert und zu den zehn Kritikpunkten Googles Stellung genommen.

Google argumentiert etwa, dass die Verlage schon heute über die robots.txt steuern könnten, ob sie über die Suchmaschine gefunden werden wollen oder nicht. Das aber lässt der VDZ nicht gelten. Dass es nur die Möglichkeit gebe, ganz oder gar nicht mitzumachen, sei nicht ausreichend. Zudem könnten detaillierte Rechteinformationen (wie Autor, Verlag oder Kosten gewerblicher Nutzung) nicht übermittelt werden, weshalb der gewerblichen Nutzung quasi keine Schranke in den Weg gestellt werde.

Auch den Einwand, dass Google bei der Google-News-Suche keine Werbung schaltet, lässt der VDZ nicht gelten. Die Inhalte würden auch auf anderen Plattformen angeboten, auf denen wie auf Google Plus mit Verlinkungen und hohen Nutzerzahlen sehr wohl Geld verdient werde.

Dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung - wie das Google schreibt - nicht hinter einem Leistungsschutzrecht stehen soll, bestreitet der VDZ ebenfalls. «Wenn Google die angeführten Beispiele für repräsentativer hält als der vom deutschen Volk gewählte Bundestag, der sich für das Leistungsschutzrecht in einem Votum ausgesprochen hat, dann weist der Suchmonopolist hier eine gehörige Verzerrung bezüglich seines Gesellschaftsbilds aus.»