Content:

Mittwoch
11.02.2004

Die auf Mai geplante Änderung des deutschen Gesetzes zur Pressefusionskontrolle muss nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) auch unterhalb der Fusionsschwelle neue Möglichkeiten zur Zusammenarbeit von Verlagen sicherstellen. Vor dem Hintergrund des tiefgreifenden Strukturwandels und wegen der anhaltenden schwierigen wirtschaftlichen Lage der Zeitungsunternehmen müssten weitreichende Kooperationen erlaubt werden, sofern sie der Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge dienten und dadurch die Eigenständigkeit der Redaktionen nicht beeinträchtigt werde, schreibt der BDZV in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zu der Gesetzesinitiative, die dem Bundeswirtschaftsministerium übermittelt wurde.

Die Mehrheit der mittelständischen Verlage sei nicht an Fusionen interessiert, so der BDZV weiter. Vielmehr gehe es darum, «unter Aufrechterhaltung ihrer uneingeschränkten verlegerischen und redaktionellen Souveränität» in verlagswirtschaftlichen Bereichen zu kooperieren. Dies sei ein wesentlicher Beitrag, die Zeitungsvielfalt in Deutschland langfristig zu sichern. Der BDZV kritisierte, dass das geltende Kartellrecht viele Kooperationsmöglichkeiten im Bereich Anzeigen und Vertrieb nicht zulasse. Ohne eine derartige Regelung wäre die Novellierung des Pressekartellrechts unvollständig. Presseunternehmen wären nämlich auf Fusionen angewiesen, um Rationalisierungseffekte auf verlagswirtschaftlicher Ebene nutzen zu können.