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Donnerstag
15.01.2015

IT / Telekom / Druck

Eine Statistik des deutschen Bundesamts für Justiz verrät, wie häufig Gerichte und Staatsanwaltschaften 2013 die Überwachung von Telekommunikation angeordnet haben. In den meisten Fällen wurden Mobilfunkdaten abgefragt, wie das Bundesamt am Mittwoch bekannt gab.

Für 2013 wurden 12 572 Verfahren eingeleitet, bei denen Internet, Telefon und Handy überwacht und abgehört wurden. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr, wo dieser Wert bei 9901 Verfahren gelegen hatte. Mit 3940 Verfahren liegt Bayern im Bundesländervergleich an der Spitze, dahinter folgen mit deutlichem Abstand Baden-Württemberg (1497 Verfahren) und Berlin (1289).

In einer weiteren Übersicht werden alle angeordneten Abhörmassnahmen aufgelistet. Demnach wurde bundesweit in 5669 Verfahren die Überwachung der Tele- oder der Internetkommunikation angeordnet, beinahe genauso häufig wie 2012. Auch hier führt Bayern die Liste an.

Rund 70 Prozent der Anordnungen betrafen den Mobilfunk, 18 Prozent die Internet- und knapp 12 Prozent die Festnetztelekommunikation. Bei fast der Hälfte aller Fälle war der Verdacht auf ein Drogendelikt Anlass der Überwachung.