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Mittwoch
29.08.2001

Der Deutschen Telekom wurde gerichtlich verboten, mit einem Double des Fussball-Nationalhelden Franz Beckenbauer Werbung zu machen. Mit dem Urteil gab das Landesgericht Düsseldorf am Mittwoch einer Klage Beckenbauers statt. Ein im März 2000 ausgestrahlter TV-Spot der Telekom mit einem Schauspieler, der Beckenbauer sehr ähnlich sieht, wurde vom Gericht als «Verletzung des Rechts am eigenen Bild» gewertet und sei ein «rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht». Beckenbauer selbst wirbt für den Telekom-Konkurrenten «e-plus».