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Donnerstag
18.07.2013

TV / Radio

Bei deutschen Radiosendern gehen die Wogen hoch: Die Pläne der Deutschen Telekom, Ausnahmen von der Volumenbegrenzung für Angebote und Dienste vorzusehen, mit denen sie Vereinbarungen gegen Bezahlung oder Leistungen abschliesst, stossen sauer auf. «Dies ist ein klarer Verstoss gegen die Netzneutralität», halten die in der Geschäftsstelle Medienanstalten zusammengeschlossenen Sender fest.

Deshalb fordern die Radiosender, die Neutralitätsverordnung des Wirtschaftsministeriums müsse ergänzt werden. Am 17. Juli werden sich dazu in Berlin Experten äussern. Der Beauftragte der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Hans Hege, wird bei dieser Anhörung die Medienanstalten vertreten.

Für die Medienaufsicht wäre dieses Geschäftsmodell aus folgenden Gründen problematisch: «Die Ausnahmen verfolgen das Ziel, dass Endnutzer den bevorzugten Dienst eher nutzen als einen anderen, bei dem sie tarifliche Volumengrenzen überschreiten könnten und deshalb mehr zahlen müssten. Damit werden für die Nutzer Anreize geschaffen, bestimmte Dienste und Inhalte zu nutzen und andere nicht», heisst es im Pressecommuniqué.

Diese Bevorzugung soll Einzelne dazu motivieren, für die Ausnahme aus der Volumenbegrenzung zusätzlich zu bezahlen. Dadurch forciert die Telekom den Zwang zu verhandeln.

«Mit den Ausnahmen von der Volumenbegrenzung und den damit gesetzten Anreizen für die Nutzung greifen Netzbetreiber wie die Telekom in den Wettbewerb der Inhalteanbieter im Internet ein», halten die Medienanstalten unmissverständlich fest. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, sagte, die Medienanstalten hätten für eine chancengleiche Medienverbreitung zu sorgen, die weitgehend diskriminierungsfrei sei. Das Vorgehen der Telekom sei daher inakzeptabel.

Nicht betroffen von dieser Auseinandersetzung sind Plattformen wie IPTV und das Kabelfernsehangebot. Beim gebündelten linearen Fernsehangebot geht es um ein klar umgrenztes, durch den Fernsehmarkt praktisch vorgegebenes, reguliertes Gesamtangebot. Hier bestehe keine Gefahr, dass die Entwicklung von Angeboten im offenen Internet behindert wird.

Die Medienanstalten begrüssen ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, sich für eine weitergehende Sicherstellung der Netzneutralität einzusetzen und durch die geplante Neutralitätsverordnung abzusichern.

Stellungnahme zum Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung: http://www.die-medienanstalten.de/service/positionen.html