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Mittwoch
13.10.2010

Die Rundfunkdatenschutzbeauftragten von ARD, ZDF und «Deutschlandradio» begrüssen den Umstieg auf eine geräteunabhängige Rundfunkfinanzierung, halten Nachbesserungen aber für erforderlich. Dies betonte der Arbeitskreis in seiner Stellungnahme zum geplanten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Der neue Beitrag würde ab 2013 für jeden Haushalt und Betrieb fällig.

«Die Nachforschungen bei den Bürgern können durch den Wegfall des Gerätebezugs auf ein Minimum reduziert werden», sagte die Vorsitzende des Arbeitskreises der Rundfunkdatenschützer, Anke Naujock. Gemäss dem Entwurf des Staatsvertrags wird pro Wohnung nur noch ein Zahlungspflichtiger erfasst werden.

Dadurch trage das neue Modell den Belangen des Datenschutzes besser Rechnung als bisher. Die Rundfunkdatenschutzbeauftragten empfehlen allerdings, den Grundsatz «Ein Beitrag pro Wohnung» konsequenter umzusetzen und auf die Unterscheidung von Haupt- und Nebenwohnung zu verzichten. Denn hierdurch würden gerade wieder Ausforschungen hinter der Wohnungstür erforderlich.

Der datenschutzrechtliche Grundsatz der Direkterhebung, wonach Daten grundsätzlich direkt beim Betroffenen erhoben werden sollen, müsse deutlicher hervorgehoben werden. «Die Möglichkeit der Datenerhebung bei Dritten ohne Kenntnis des Betroffenen muss Ultima Ratio bleiben», sagte Naujock weiter.