Als Reaktion auf heftige Kritik hat das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) eine technische Richtlinie, mit der die Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie umgesetzt werden soll, nicht mehr als Verschlusssache eingestuft. Aufgrund eines neuen Gesetzes zur Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie muss das BKA den Providern regelmässig Listen einschlägiger Web-Adressen zur Verfügung stellen. Das BKA wollte die Informationen nach eigenen Angaben unter Verschluss halten, um die Gefahr von Manipulationen zu vermindern.
Samstag
03.10.2009



