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Mittwoch
12.03.2003

Zur Aufklärung schwer wiegender Straftaten darf die Polizei in Deutschland Telefone und Handys von Medienleuten überwachen, falls sie aus beruflichen Gründen in Kontakt mit gesuchten Straftätern stehen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) am Mittwoch in Karlsruhe. Der Gerichtsentscheid bedeutet keine automatische Freigabe zum Abhören der Gespräche. Die obersten Richter erklärten aber, die Pressefreiheit verbiete nicht grundsätzlich den Zugriff auf die Verbindungsdaten der Mobil- und Festnetz-Anschlüsse von Medienvertretern.

Zu diesem Urteil kam es, weil eine Journalistin und ein Journalist, deren Telefone überwacht worden waren, geklagt hatten. In einem Fall hatte ein ZDF-Reporter mit dem wegen Milliardenbetrugs gesuchten Baulöwen Jürgen Schneider telefoniert. Im zweiten Fall konnte anhand der Telefondaten einer «Stern»-Journalistin der ehemalige Links-Terrorist Hans-Joachim Klein lokalisiert werden. Bei Mobil-Telefonaten geben die Daten auch Aufschluss über den Aufenthaltsort des Gesprächsteilnehmers. Die Polizei hatte die Verbindungsdaten kontrolliert, um den Gesuchten auf die Spur zu kommen. Klein, der in Kontakt mit einer «Stern»-Journalistin stand, wurde daraufhin nach 22 Jahren Flucht in Frankreich festgenommen. Schneider wurde in Florida aufgespürt.